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letztes Update 04.06.2001

INITIATIVE FÜR DEN ERHALT DES "KAI-PALAST" (Foto 1911/12)

N E U : KOMMENTAR zum Kurier-ZEITUNGSARTIKEL vom 21.05.2001

AKTUELLES zum "plötzlichen" Deckeneinsturz (05.04.2001)

DIE WICHTIGSTEN ARGUMENTE

Weitere aktuelle Infos über den Abbruch des Kai-Palasts finden Sie auch auf der homepage "DIE NEUE ARCHITEKTUR" (http://www.come.to/dna-online). Informationen über den Architektenwettbewerb zum Neubau des Kai-Palastes (Gutachterverfahren) finden Sie sehr ausführlich in der Zeitschrift "ARCHITEKTUR UND BAUFORUM" (Nr. 212, Mai/Juni 2001; S. 65 bis 80).

 

   

KOMMENTAR zum Kurier-ZEITUNGSARTIKEL vom 21.05.2001

(Den Zeitungsartikel im vollen Wortlaut finden sie unter http://www.kurier.at, Suche - Kurier-Archiv - Suchbegriff: "Kai-Palast")
“Was jetzt im Bericht des begleitend kontrollierenden Zivilingenieurs steht, der den Abbruch genauestens dokumentiert hat, das jagt sogar Abbruch-Gegner die Gänsehaut über den Körper . . . . . Besonders pikant: Der Stahlbetongutachter der TU-Wien, der sich für die Erhaltung des Kai-Palastes aussprach, hat das Gebäude nur kurz in Augenschein genommen und nicht einmal Materialtests vorgenommen”

So tendentiös negativ auch der Zeitungsartikel verfasst ist, so bleibt uns doch die Freude über das Eingeständnis der Zeitung, dass sich der TU-Gutachter "für die Erhaltung des Kai-Palastes aussprach". Dies kann offenbar nicht einmal mehr von - uns negativ eingestellten - Medien geleugnet werden . . .
Somit steht es in der “Gutachterschlacht” 1:2 und widerspricht damit der Behauptung seitens der Zürich Kosmos, die von negativen Ergebnissen aller 3 Gutachten gesprochen hat. Auch von der Baupolizei wurde uns mittlerweile telephonisch bestätigt, dass laut TU-Prof. Kollegger beim Kai-Palast keine - auch im Sinne des Gesetzes - “technische Abbruchreife” vorliegt. Nur wurde den anderen Gutachtern offenbar mehr Glauben geschenkt (dafür verantwortlich: MA 37, Stadtrat Faymann).

Besonders betont werden muss aber, dass allein das TU-Gutachten die Sanierungmöglichkeiten des Gebäudes untersucht hat, während die anderen nur die Bauschäden analysiert haben. Da jetzt offenbar das positive Ergebnis des TU-Gutachtens feststeht, muss offenbar nun mit böswilligen Diffamierungen und Unterstellungen gearbeitet werden, um den Abriss im Nachhinein noch rechtfertigen zu können.

Faktum ist und bleibt, dass das TU-Gutachten bis auf weiteres unter Verschluss gehalten wird und eine sachliche Auseinandersetzung der einzelnen Argumente der Gutachter daher öffentlich nicht stattfinden kann. Vergleiche dazu Auszug aus der Auftragsvergabe der MA 19 an den TU-Prof. Kollegger (eine Kopie befindet sich im Besitz der INITIATIVE KAI-PALAST) : “Sowohl mit Stadtrat Görg als auch mit der Bürgerinitiative besteht darüber Einvernehmen, dass die Qualifikation von Herrn o. Univ.-Prof. DI Dr.-Ing. Kollegger unbestritten ist und seine Arbeit bzw. das Ergebnis einen transparenten und nachvollziebaren Beitrag eines unabhänigen Experten darstellen wird.”. Es freut uns, dass vor der Auftragsvergabe mit der Bürgerinitiative über den 3. Gutachter Einvernehmen gesucht wurde, nur welchen Sinn soll dies haben, wenn danach von "Transparenz" und "Nachvollziehbarkeit" nichts mehr übrigbleibt. Wie wichtig es für die Zukunft wäre, die offenen Widersprüche restlos aufzuklären, zeigen uns die drohenden Schluss-Worte im Zeitunsartikel:

“Rund 20 bis 30 Gebäude in Wien sind zur gleichen Zeit wie der Kai-Palast und in der gleichen Baumethode errichtet worden. Die Wiener Baupolizei wird deshalb die in Frage kommenden Gebäude schon demnächst in Augenschein nehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch hier hinter schmucken Architekturfassaden akute Einsturzgefahr lauert."

Aber keine Sorge: Wir werden auch jetzt noch lästig bleiben und weiterhin Aufklärung verlangen, auch wenn der Kai-Palast mittlerweile nur mehr Geschichte ist. Denn eines ist klar: Diese Causa ist ein Präzedenzfall für die weitere Zukunft der Stadterhaltung in Wien. Über unsere Nachforschungen werden wir Sie hier am laufenden halten.

 

 

   

AKTUELLES zum "plötzlichen" Deckeneinsturz (05.04.2001)

Am Donnerstag, dem 5. April 2001, kurz vor 17.30 Uhr, kam es zu einem "plötzlichen" partiellen Deckeneinsturz im "Eckturm". (FOTO nach dem Einsturz). Feuerwehr und Polizei waren rasch am Unfallgeschehen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Am darauffolgenden Tag gab die Zürich-Kosmos-Versicherung diesbezüglich eine Pressekonferenz. Von Seiten der Versicherung wurde natürlich folgende Schlußfolgerung gezogen: "Der partielle Deckendurchbruch im Kaipalast bestätigt auf dramatische Weise alle Gutachten, die im Laufe des Verfahrens um die Abbruchbewilligung die technische Abbruchreife des Gebäudes nachgewiesen haben" (Zitat: Dkfm. Rudolf Kraft, Vorstandsmitglied der Versicherung, APA-OTS-Aussendung).
        Dies soll nun ein "Beweis" dafür sein, dass die Bauschäden noch größer sind als in den Gutachten angenommen ??? Das darf nicht unwidersprochen bleiben. Faktum ist, dass die Abbrucharbeiten schon seit ca. Mitte März im Gange waren. Laut KURIER (06.04.2001) erklärt sich der Deckeneinsturz folgendermaßen: Der bei Abtragungsarbeiten entstandene Bauschutt war im sechsten Stock gelagert worden. "Die Zwischendecke gab unter der Last nach und riss alle darunter liegenden Decken nieder", erklärte Wolfgang Jansky, Sprecher von Stadtrat Faymann. Der STANDARD (07.04.2001): allerdings hätte die Firma wissen sollen, dass die Statik des Baus das nicht aushält.
        Dieser Einsturz soll nun die Baufälligkeit "beweisen". Aber wie kam es nun wirklich zum Einsturz. Kurz nach dem Einsturz wurde im ORF ("Wien heute") und KURIER (06.04.2001) berichtet, dass die Bauarbeiter zum Glück die Baustelle schon "eine Stunde vorher" verlassen hatten. Am 07.04.2001 wird im KURIER schon nur mehr von "wenigen Minuten vorher" berichtet. Und jetzt konnte die INITIATIVE KAI-PALAST eine Zeugin ausforschen, die anderes berichtet.... (siehe untenstehenden Brief).
        Faktum ist, dass der Akt jetzt bei der Staatsanwaltschaft liegt und wir hoffen, dass diese Causa gründlich untersucht wird. Der Kai-Palast ist mittlerweile leider Geschichte (die Fassade ist mittlerweile schon komplett abgetragen worden, FOTO während des Abbruches) Und bald wird der letzte Schutthaufen verschwunden sein.

BRIEF

Wien, am 06.05.2001

An die
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien

Sehr geehrte Damen und Herren!

Betrifft: AZ KR 984 S 91/Kai-Palast

Aufgrund verschiedener anderslautender Meldungen in den Medien informiere ich Sie darüber, daß Frau XXX, eine Anrainerin des Kai-Palastes, wenige Augenblicke vor sowie während des Deckeneinsturzes einen durch rotem Helm erkennbaren Bauarbeiter vor der Einfahrt des Kai-Palastes (Seite Heinrichsgasse) auf der Baustelle beobachtet hat. Sie hatte den Eindruck, als habe dieser Bauarbeiter mit einem im Gebäude befindlichen Kollegen Blick- und Gestenkontakt gehalten. Die Anwesenheit dieses Bauarbeiters nach Eintreffen der Polizei ist durch beiliegendes Foto belegt. Weiters berichtet Frau XXX, die Baustelle sei nur in einem Abstand von ca. 3 m gegen den öffentlichen Verkehr abgesichert gewesen, weshalb Passanten, darunter eine Frau mit Kinderwagen, beim Einsturz der Decke in Panik davongerannt seien. Frau XXX bestätigt diese Beobachtungen durch Mitunterfertigung dieser Information.

Markus Landerer
Kundmanngasse 33/, 1030 Wien
Tel.: 715 52 23 (0699 / 10 24 42 16)

Name der Augenzeugin wird aus Sicherheitsgründen hier auf der homepage nicht bekanntgegeben. Wer daran interessiert ist, meldet sich bitte persönlich telephonisch bei der INITIATIVE KAI-PALAST. Detto beim "beiliegenden Foto".  
 
 

DIE WICHTIGSTEN ARGUMENTE:

0.) ZUR VORGESCHICHTE
1.) TRANSPARENZ UND OFFENHEIT
2.) BELEGT TU-GUTACHEN SANIERBARKEIT AUCH IM SINNE DES GESETZES ?
3.) “KULTURSTADT" WIEN - UNESCO-WELTKULTURERBE-WÜRDIG ?
4.) PACKELN UND MAUSCHELN !?!?!
5.) IN SCHUTZZONEN IST IN DER REGEL NUR DIE ERRICHTUNG VON WOHNGEBÄUDEN ZULÄSSIG !
6.) SANIEREN BILLIGER ALS DEMOLIEREN !
7.) DENKMALSCHUTZ ! - SANIERBARKEIT ERWIESEN !
8.) SOLL SCHON WIEDER EIN STÜCK JÜDISCHER GESCHICHTE AUSGELÖSCHT WERDEN ?
9.) WAR DER ARCHITEKTURWETTBEWERB NUR EINE FARCE ?
10.) POLITIK UND WAHRHEIT
 
 
 
1,) ZUR VORGESCHICHTE Der in der Innenstadtschutzzone liegende Kai-Palast, Franz-Jofsefs-Kai 47, ist seit 1948 im Besitz der Z&uul;rich Kosmos Versicherung. Ursprünglich war der in mehrfacher Hinsicht denkmalwürdige frühe Stahlbetonbau 1911 als Geschäftshaus gebaut und schon zur Erbauungszeit als "Kai-Palast" bezeichnet wurde, was sich unschwer am
historischen Foto erkennen lässt. Die Idee, an seiner Stelle ein modernes Bürogebäude in Gestalt eines Hochhauses mit halber Höhe des Ringturmes zu errichten, sollte schon vom rot-schwarz dominierten Bauauschuss der Inneren Stadt definitiv beschlossen werden und wurde nur durch den Einspruch des Freiheitlichen Bezirksvorsteher-Stellvertreters Georg Fürnkranz unterbunden. Er hatte auch festgestellt, dass der Architekt für den Abbruch zugleich ÖVP-Mitglied des Bauauschusses war. Eine wohl schwer vereinbar Konstellation! Dies war auch der Zeitpunkt (Juni 1999), als zum ersten Mal vom drohenden Abriss des Kai-Palastes in den Medien aufscheint, woraufhin sich die INITIATIVE KAI-PALAST, gegründet hat.  

1.) TRANSPARENZ UND OFFENHEIT !? - DER STREIT UM DIE GUTACHTEN
Da sich der Kai-Palast in einer Altstadt-Schutzzone befindet, darf ein Abbruch nur über Nachweis der “technischen bzw. wirtschaftlichen Abbruchreife” erfolgen. Über Insistieren der INITIATIVE KAI-PALAST wird von Stadtrat Görg ein drittes Gutachten an einen unabhängigen TU-Fachmann (Univ. Prof. Johann Kollegger) in Auftrag gegeben, das aus Steuergeld bezahlt wird. Doch das TU-Gutachten über die Sanierbarkeit des Hauses wird nach wie vor unter Verschluss gehalten !
Wir fordern diesen Nachweis schlüssig und nachvollziehbar uns vorzulegen. Also Transparenz und damit auch die Offenlegung des TU-(Sanierungs-)Gutachtens
 

2.) BELEGT TU-GUTACHEN SANIERBARKEIT AUCH IM SINNE DES GESETZES ?
Univ. Prof. Kollegger kommt - nach Rücksprache mit der Baupolizei - offenbar zu dem Schluss, dass der Kai-Palast sogar auch im Sinne des § 60(1)d sanierbar ist. D. h., dass das Gebäude nicht "technisch als ein anderes" (§60) nach der Renovierung anzusehen ist und somit die sogenannte "technische Abbruchreife" nicht gegeben ist. Die MA 37 (Baupolizei) kann sich der Interpretation von Univ. Prof. Kollegger nicht anschliessen, und begründet die Bewilligung des Abbruchs mit dem § 60(1)d, und zwar ausschließlich. Inwieweit die originale Bausubstanz in Prozentanteilen erhalten bleibt (§129) ist - laut Baupolizei - irrelevant. Somit sind die Zeitungsmeldungen, dass der Abbruch mit einer prozentuell geringen Erhaltung der Originalbausubstanz erklärt wird, als eindeutig unrichtig zu klassifizieren.
 

3.) “KULTURSTADT" WIEN - UNESCO-WELTKULTURERBE-WÜRDIG ?
"Gerade die Kulturstadt Wien solle sich seiner Bauten aus den Anfängen des Jahrhunderts entsinnen”, forderte ein Fachmann des Bundesdenkmalamtes schon im Juli 1999. Und die MA 19 (zuständig für die Altstadt-Schutzzonen) hält fest: “Das Objekt ist aus stadtgestalterischer-kulturhistorischer Sicht zu erhalten und wäre auch denkmalwürdig. Dieses Objekt ist ein wichtiger Bestandteil in der örtlichen Stadtgestaltung und ein Abbruch wäre ein großer Verlust für den Gedanken der Stadterhaltung.” Wieso will man nicht zur Unterstützung der Sanierungskosten den gut dotierten Wiener Altstadterhaltungsfond zu Hilfe nehmen?
      Wieso kann es der Stadt Wien so gleichgültig sein, wenn dieses Haus abgerissen wird ? Wie ernsthaft sind noch die Bemühungen der Stadt um Anerkennung des Weltkulturerbes zu sehen, wenn auch Dr. Michael Petztet, ICOMOS-Präsident (ICOMOS = UNESCO-Fachbeirat für Weltkulturerbe) sein Bedauern über den drohenden Abbruch des Kai-Palastes ausspricht und über die auch sonst nicht selten zu beobachtenden Abbrüche/Entkernungen sein Befremden ausdrückt, zumal doch die Stadt Wien zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt werden will."
 

4.) PACKELN UND MAUSCHELN !?!?!
Muss die Vorgehensweise nicht befremdlich Wirken und begründeten Verdacht aufkommen lassen?: Versprochene Offenlegung des TU-Gutachtens wird nicht eingehalten. Auskunft wird entgegen des Auskunftspflichtgesetzes verweigert. Journalisten werden mit falschen Fakten gefüttert. Behörden verstricken sich in Widerprüche. Ein Architektenwettbewerb wird gestartet noch bevor eine Abbruchbewilligung erteilt wird . . . Wer macht sich da nicht seine eigenen Gedanken? Und schon 1999 hat Bezirksvorsteher-Stellvertreter Fürnkranz aufgedeckt, dass der seinerzeit mit dem Abriß beauftragte Architekt zugleich ÖVP-Bezirksrat und sogar stv. Vorsitzender des Bauauschusses ist. Wäre das keine Befangenheit? (
Die Details im konkretem)  

5.) IN SCHUTZZONEN IST IN DER REGEL NUR DIE ERRICHTUNG VON WOHNGEBÄUDEN ZULÄSSIG !
Wie kann sich die Versicherung so sicher sein, dass sie bei einem Neubau ein Büro- und Geschäftshaus bewilligt bekommt?
 

6.) SANIEREN BILLIGER ALS DEMOLIEREN !
Univ. Prof. i. R. Dr. techn. Alois Machatschek, der Architekt, der auch das Palais Ferstel renoviert hat, kann aus eigener Erfahrung versichern, dass beim Kaipalast die Kosten für die Instandsetzung und sogar einer gewissen Adaptierung für eine Funktionsverbesserung sicher unter den Kosten eines Neubaues stünden.
“Ich habe zahlreiche Baudenkmäler restauriert bzw. wiederhergestellt (z.B. auch das Palais Ferstl, das wegen des wirklich schlechten Bauzustandes unbedingt abgerissen werden sollte), mir "gelang" es aber nie, die Neubaukosten zu erreichen; im Gegenteil, die Kosten blieben meist weit darunter."
 

7.) DENKMALSCHUTZ ! - SANIERBARKEIT ERWIESEN !
Das Bundesdenkmalamt von der INITIATIVE KAI-PALAST bedrängt, den Kai-Palast unter Denkmalschutz zu stellen, schiebt dieses Unterschutzstellungverfahren, welches schon 1999 eingeleitet wurde, weiter hinaus. Auf Weisung(?) wird ein schon fast fertig erstelltes Gutachten nicht zu Ende geführt. Da das Gebäude "ohnedies abgebrochen wird", spart man sich die Mühe der Beurteilung der Denkmalwürdigkeit. Diese Causa gelangte nie vor dem Denkmalbeirat. Doch "das Gutachten von Prof. Kollegger hat bewiesen, wie auch die Baupolizei bestätigt, dass eine Sanierung des Objektes technisch durchführbar ist." (Brief Dr. Bernhard Görg, 13.02.2001) WIESO WURDE DAS GEBÄUDE NICHT UNTER DENKMALSCHUTZ GESTELLT ???
 

8.) SOLL SCHON WIEDER EIN STÜCK JÜDISCHER GESCHICHTE AUSGELÖSCHT WERDEN ?
Dr. Ursula Prokop, Architekturhistorikerin: “Ignaz Reiser, der Planverfasser des Kai-Palastes zählt zu den bedeutendsten Schülern Carl Königs und hat neben zahlreichen Wohnbauten vor allem für die Wiener Kultusgemeinde viele repräsentative Gebäude errichtet, von denen - nicht zuletzt aufgrund unserer jüngeren oft verdrängten Geschichte - die meisten nicht mehr erhalten sind. Der Abriss des Kai-Palastes - ein Wahrzeichen des Textilviertels und rares Beispiel des frühen Protorationalismus - wäre ein weiterer Schritt in der Vernichtung seines Werkes und würde die Auslöschung eines der letzten Relikte des ”Jüdischen Wiens” der vergangenen Jahrhundertwende bedeuten.”
 

9.) WAR DER ARCHITEKTURWETTBEWERB NUR EINE FARCE ?
Beim der Präsentation des Siegerprojektes von Henke und Schreieck bekam man auch die anderen Entwürfe der Wettbewerbsteilnehmer zu Gesicht. Verwundert musste man feststellen, dass das Projekt von ARTEC eindeutig ein Hochhaus (Bauklasse VI, über 26 Meter) geplant hatten. Und auch das Projekt Ortner & Ortner zeigte quasi ein geknicktes Hochhaus: Nach dem Motto: Wenn man schon die Bauöhe von 26 Meter (Bauklasse V) einhalten musste, so überragt man als Ersatz die Nebenfahrbahn. Wie können die Architekten nur auf solche Entwürfe kommen, wenn doch die Versicherung seit Monaten versichert, die Bauhöhe von 26 Metern nicht zu überschreiten. Oder wurde bis zuletzt gepokert, welches Bauvolumen von der Politik zugelassen wird ???
 

10.) POLITIK UND WAHRHEIT
Bisher haben eindeutig nur die Oppositionsparteien (Freiheitliche und Grüne) für die Offenlegung des TU-Gutachtens sich eingesetzt. Während die Grünen sich mit 2 parlamentarischen Anfragen und eine Anfrage im Gemeinderat eingesetzt haben, haben die Freiheitlichen in der Bezirksvertretung einen Antrag zur Offenlegung der Gutachten eingebracht (30. Nov. 2000). Dieser wurde von ÖVP und SPÖ abgelehnt, während Freiheitliche, Grüne und Liberale zugestimmt haben. Auch bei einer neuerlichen Abstimmung am 01.03. wurde diese Offenlegung nochmals von ÖVP und SPÖ abgelehnt. Somit sind die Bemühungen der SPÖ und ÖVP wohl nur als Lippenbekenntnisse einzustufen !!!
 

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